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Wohnsitz - Anmeldung des Nebenwohnsitzes


Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies zu melden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Es fallen keine Gebühren an.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.