Bewerbung als Wahlhilfe
Bewerbung als Wahlhilfe
Leistungsbeschreibung
Der Landrat oder die Landrätin soll am Sonntag, den 26. Oktober 2025 gewählt werden. Das hat der Kreistag in einer außerordentlichen Sitzung beschlossen. Sofern eine Stichwahl erforderlich ist, wird diese am Sonntag, den 9. November 2025 stattfinden.
Die Durchführung der Wahl und die Ergebnisermittlungen bringen wieder umfangreiche Arbeiten mit sich. Um in der Samtgemeinde Isenbüttel alle Wahlvorstände ausreichend besetzen zu können, sind über 198 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erforderlich. Neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung werden daher weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Dafür brauchen wir SIE als tatkräftige Unterstützung.
Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen das Wahlamt auch gerne unter der Telefonnummer 05374 88-29 zur Verfügung.
Aufgaben des Wahlvorstandes:
- Begleiten der Wahlhandlung in den Wahllokalen
- Überprüfung der Wahlberechtigung
- Ausgabe der Stimmzettel
- Aufsicht über die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Ab 18 Uhr: Auszählen der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses
- Erstellung einer Wahlniederschrift
Wer ein Wahlehrenamt übernehmen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein, das heißt mindestens 16 Jahre alt, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, mindestens drei Monate im Wahlgebiet wohnen und nicht vom Wahlrecht beispielsweise aufgrund richterlicher Entscheidung ausgeschlossen sein. Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind zudem alle Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen. Die Mitarbeit setzt (außer beim Wahlvorstehenden und dem/der Schriftführenden) keine besonderen Kenntnisse voraus. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.
Die Wahlleitung freut sich über jeden freiwilligen Helfenden!