Antrag Briefwahl
Antrag Briefwahl
Textblöcke ein-/ausklappenWahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Bitte beachten:
Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl wurde der Zeitraum für die Briefwahl von sechs auf zwei Wochen verkürzt. Die Versendung bzw. Aushändigung von Briefwahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn die Stimmzettel vorliegen. Die erste Teillieferung von Stimmzetteln an die Kommunen wird frühestens ab dem 03.02.2025 erwartet und vorrangig für die Bearbeitung der Briefwahlanträge aus dem Ausland verwendet.
Die Lieferung der restlichen Stimmzettel wurde für den 10.02.2025 angekündigt. Spätestens dann startet auch die Versendung der Briefwahlunterlagen im Inland bzw. die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerbüro abzuholen bzw. im Rathaus Isenbüttel zu wählen.
Wir bitten Sie höflichst erst vier Werktage nach der jeweiligen vorgenannten Frist zum Verbleib der Wahlunterlagen nachzufragen.
Briefwahlunterlagen können regulär bis zum Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr bei der Samtgemeinde Isenbüttel, Bürgerbüro, beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen) dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am 22.02.2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr persönlich beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Antragsstellung am Wahltag bis spätestens 15:00 Uhr möglich.
Die Briefwähler/ innen tragen das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig beim Wahlbüro bis Sonntag, den 23.02.2025 – 18:00 Uhr eingeht. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen, wenn möglich, direkt im Rathaus einzureichen.