Antrag Briefwahl


Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

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  • Abteilung Bürgerservice und Ordnung