Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Textblöcke ein-/ausklappenSollten Sie einen fehlerhaften Grundsteuerbescheid ab dem 01.01.2025 erhalten haben, bitten wir Sie, eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie das Objekt in 2024 verkauft haben und der neue Eigentümer bereits im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist oder
Sie Einspruch beim Finanzamt aufgrund eines offensichtlichen Fehlers in der Berechnung des Messbetrages vorliegt.
Zu allen weiteren Anfragen wenden Sie sich bitte an das Team Steuern unter den nebenstehenden Kontaktdaten.
Vielen Dank.