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SEPA-Lastschriftmandat


Leistungsbeschreibung

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die Samtgemeindekasse widerruflich, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen für Forderungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Kontos einzuziehen.

Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der Samtgemeindekasse auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Vorteile für Sie:

  • Sie haben lediglich einen einmaligen Aufwand zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates.
  • Die Zahlung aller Beträge erfolgt stets pünktlich, sicher und ohne Risiko.
  • Zukünftig werden automatisch alle Veränderungen zum Fälligkeitstermin berücksichtigt.

Wichtig: Es können nur SEPA-Lastschriftmandate für bereits bestehende Objekte erfasst werden (d.h. Sie haben einen Bescheid für dieses Objekt bekommen). Für jedes neue Objekt muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Das gilt auch bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse.

  • Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat teilen Sie bitte rechtzeitig vor der Fälligkeit schriftlich mit.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zur Fälligkeit hinreichend gedeckt ist.
  • Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
  • Sollte die Abbuchung zwei Mal fehlschlagen, ist das Lastschriftmandat mit sofortiger Wirkung erloschen. Anfallende Rücklastschriftgebühren sind durch Sie zu erstatten.