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Beantragung eines Personalausweises für unter 16-Jährige


  • Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
  • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis erhalten, auch Kinder unter 16 Jahren
  • Antragstellung persönlich vor Ort durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen
  • beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind
  • beide sorgeberechtigten Elternteile müssen bei der Antragstellung anwesend sein
  • können nicht beide Elternteile anwesend sein, kann sich ein sorgeberechtigtes Elternteil per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen
  • Kinder oder Jugendliche, für die der Antrag gestellt wird, müssen anwesend sein
  • Kosten:
    • 27,60 EUR für den Personalausweis
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • 30,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Bearbeitungsdauer: in der Regel 3 Wochen
  • Gültigkeitsdauer: 6 Jahre
  • zuständig:
    • Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz
    • jede andere Personalausweisbehörde
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Digitales biometrisches Lichtbild
      • Erstellung vor Ort (6,00 €) oder bei einem zertifizierten Fotostudio (Sie erhalten einen QR-Code von Studio)
      • Insbesondere bei Säuglingen und Kindern wird empfohlen, das biometrische Passfoto von einem professionellen, zertifizierten Fotostudio anfertigen zu lassen, da diese mit den aktuellen Bestimmungen vertraut sind und sicherstellen können, dass das Foto des Kindes den Anforderungen entspricht.
    • letzte standesamtliche Urkunde
      • verheiratete, geschiedene oder verwitwete Personen > Heiratsurkunde
      • ledige Personen > Geburtsurkunde

Örtliches Bürgeramt

  • EUR 22,80
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.